Übereinstimmend sagte A. weiter aus, der Beschuldigte sei nach dem Vorfall eingeschlafen und sie habe sich im Badezimmer gereinigt und auf das Sofa im Wohnzimmer gelegt, wo sie aber nicht habe einschlafen können. Sie sei dann am Morgen (um ca. 05:00 Uhr) zurück ins Bett und dort eingeschlafen (UA act. 170, 213). Nachdem später der Wecker losgegangen sei, habe der Beschuldigte ihre Unterhose und Pyjamahose ausgezogen, mit seiner Hand ihren Mund zugehalten, sich auf sie gelegt und mit seinem Körpergewicht aufs Bett gedrückt und sei mit seinem Penis bis zum Samenerguss vaginal in sie eingedrungen (UA act. 172 f., 214). Sie schilderte, sie habe versucht, mit den Beinen auszuweichen, als der