A. wurde hinsichtlich der Vorfälle vom 8. und 9. November 2019 in den Einvernahmen vom 10. April 2020 und 11. August 2020 detailliert befragt. Sie schilderte übereinstimmend, sie habe mit dem Beschuldigten einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt, nachdem sie zusammen von der N. Bar zurückgekommen seien. Sie habe dann aber nicht mehr gewollt (UA act. 170, 211 f). Anlässlich der Einvernahme vom 10. April 2020 sagte A. aus, sie habe dem Beschuldigten gesagt, er solle aufhören, worauf er sie auf den Bauch gedreht und mehrmals versucht habe, mit seinem Penis in ihren After einzudringen. Sie habe sich gewehrt und wieder auf den Rücken gedreht. Danach sei er auf sie gelegen und habe sie mit