Auch anlässlich der Einvernahme vom 10. April 2020 führte sie aus, er habe sie nicht geschlagen, sondern «nur» gedrückt, damit sie nicht habe aufstehen können (UA act. 210). Damit verzichtete sie auf naheliegende Mehrbelastungen, was ebenfalls für die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen spricht. Sie lastete nicht einmal die Schmerzen im Vaginalbereich nach dem Vorfall vollständig dem Beschuldigten an, sondern sagte aus, sie habe sich vermutlich zu fest zusammengezogen, da sie sich gewehrt und nicht gewollt habe, dass der Beschuldigte in sie eindringe (UA act. 169).