Sie führte beispielsweise aus, sie habe dem Beschuldigten auf seine Aufforderung hin ins Bett zu kommen, gesagt, sie würde kommen, weil er ansonsten wieder begonnen hätte, sie zu beschimpfen, was sie nicht gewollt habe, weil D. zu Hause gewesen sei. Als sie dann doch noch nicht ins Schlafzimmer gegangen sei, habe er begonnen zu fluchen und zu schreien, worauf D. aus seinem Zimmer gekommen sei. Sie habe D. gesagt, es sei nichts und habe sich dann mit dem Beschuldigten ins Schlafzimmer begeben, weil sie nicht gewollt habe, dass D. davon Zeuge werde, wie der Beschuldigte sie schlage und beleidige (UA act.