A. wurde hinsichtlich des Vorfalls vom 29./30. März 2019 in den Einvernahmen vom 10. April 2020 und 11. August 2020 detailliert befragt. Sie sagte übereinstimmend aus, der Beschuldigte habe sie, nachdem sie aus der N. Bar zurückgekommen seien und sich gestritten hätten, aufgefordert bzw. gezwungen mit ihm ins Schlafzimmer zu kommen, was sie aus Rücksicht auf D. gemacht habe (UA act. 167 f., 207). Dort habe der Beschuldigte seine Unterhose ausgezogen und sich ins Bett gelegt. Sie habe sich im Pyjama ins Bett gelegt und ihm gesagt, dass sie nicht mit ihm schlafen wolle und dass sie ihre Periode habe. Er habe ihr aber die - 16 -