Anlässlich der Einvernahme vom 6. September 2021 sagte er hingegen aus, sie hätten jahrelang getrennt geschlafen und vor fünf bis sechs Jahren, also ca. 2014 / 2015, das letzte Mal Geschlechtsverkehr gehabt (UA act. 50.9). Anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung führte er ebenfalls aus, es sei sicher fünf bis sechs Jahre her, seit sie das letzte Mal Sex gehabt hätten (GA act. 57) und auch anlässlich der Berufungsverhandlung gab er zu verstehen, er habe während des Zusammenlebens mit A. lange keinen Sex mehr gehabt und deshalb mit anderen Frauen geschlafen (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 22, 28). - 15 -