Vielmehr stehen seine Aussagen, wonach er in der alten Wohnung einen «mega Lärm», ein Klopfen, mitbekommen habe, nach oben gegangen sei, geklopft habe und seine Mutter ihm gesagt habe, es sei alles gut (UA act. 251) und dass er ein paar Mal verbale und tätliche Auseinandersetzungen zwischen seinen Eltern im Schlafzimmer wahrgenommen habe, indem er Geschrei und ein Klopfen gehört habe, die Tür jeweils abgeschlossen gewesen sei und wenn er in das Zimmer geschrien habe, meistens beide gesagt hätten, er solle weiterschlafen gehen (UA act. 253 f.), mit der Aussage von A. im Einklang.