165, 203 f). Auch in Bezug auf die Folgen des Vorfalls erweist sich ihre Schilderung konstant und lebensnah. So beschrieb sie, dass sie nach dem Analverkehr im Badezimmer erbrochen habe (UA act. 165, 206). Danach habe sie ein paar Tage vor Schmerzen nicht mehr stuhlen können und später beim Stuhlgang Blutungen gehabt. Zudem habe sie vom Druck des Unterarms des Beschuldigten blaue Flecken oberhalb der Brust gehabt (UA act. 166, 203).