Auf die Frage, welche Schmerzen sie anlässlich des Vorfalls gehabt habe, erklärte sie, sie habe schon Schmerzen gehabt, als er sie «normal vergewaltigt» habe, aber es sei mehr ein Schock gewesen. Anal sei es hingegen sehr schlecht gewesen und sie habe grosse Schmerzen und keinen Atem gehabt (UA act. 206). Dementsprechend erklärte sie auch, sie habe vaginal keine Verletzungen festgestellt (UA act. 166). Sie räumte konstant ein, nicht mehr zu wissen, wie oft der Beschuldigte anal in sie eingedrungen sei, wohingegen sie das vaginale Eindringen mit vier- bis fünfmal angeben konnte (UA act. 165, 203 f).