Sie habe dies verneint und ihn angeflucht und angeschrien (UA act. 165). Übereinstimmend sagte sie aus, der Beschuldigte habe dann von hinten ihren Oberkörper mit beiden Händen an ihren Schultern gegen das Lavabo nach unten gedrückt (UA act. 165; allgemeiner UA act. 159, 204: «ans Lavabo gedrückt» bzw. «von hinten auf mich gedrückt (auf die Schulter)») und sei mit seinem Penis anal in sie eingedrungen (UA act. 158, 165, 203 f.). Er sei mehrfach in ihren After - 10 - eingedrungen und habe es so lange gemacht, bis er zum Samenerguss gekommen sei (UA act. 158, 165).