165), wovon sie später blaue Flecken oberhalb der Brust gehabt habe (UA act. 166). Dann sei ihr Sohn D. an die verschlossene Tür gekommen und habe gefragt, was los sei, worauf der Beschuldigte mit dem Geschlechtsverkehr aufgehört habe (UA act. 158, 165, 203) und sie D. geantwortet habe, es sei nichts (UA act. 158, 165). Danach habe sie sich ins Badezimmer im Schlafzimmer begeben, um sich das Gesicht zu waschen (UA act. 165, 203 f.). Anlässlich der Einvernahme vom 10. April 2020 schilderte sie, der Beschuldigte sei ihr kurz darauf hinterhergekommen und habe ihr gesagt, er wolle mit ihr Analverkehr haben. Sie habe dies verneint und ihn angeflucht und angeschrien (UA act. 165).