158, 165) – und sie habe ihn mehrfach verbal laut abgewiesen, geschrien und versucht, ihn mit den Händen wegzustossen. Er habe sie aber auf das Bett gedrückt und sei mit seinem Penis mehrmals bzw. vier oder fünfmal vaginal in sie eingedrungen (act. 158 f., 164 f., 202 f.). In den Einvernahmen vom 10. April 2020 und 11. August 2020 erklärte sie, der Beschuldigte habe sie auf das Bett gedrückt, indem er ihr seinen Arm auf die Brust gedrückt habe (UA act. 165 f., 202). Er habe mit seinem Unterarm quer auf ihren Brustkorb oberhalb der Brust Druck gegeben (UA act. 165), wovon sie später blaue Flecken oberhalb der Brust gehabt habe (UA act.