A. wurde hinsichtlich des Vorfalls im März oder April 2018 in den Einvernahmen vom 8. April 2020, 10. April 2020 und 11. August 2020 detailliert befragt. Sie schilderte übereinstimmend, sie sei bereits im Bett gewesen, als der Beschuldigte ins Schlafzimmer gekommen sei und die Türe abgeschlossen habe. Er habe seine Trainerhose und Unterhose (UA act. 164, 202, 205; allgemeiner UA act. 158: «sich») ausgezogen, ihre Decke weggezogen und dann ihre Leggings und Unterhosen (UA act. 164, 202, 204; allgemeiner UA act. 158: «sie») ausgezogen. Sie habe ihm (immer wieder) gesagt, dass sie dies nicht wolle (UA act. 158, 164, 202).