2.2.4. Zum Zeitpunkt der Anzeigeerstattung von A. lag der angeklagte Vorfall beinahe zwei Jahre zurück. Da es sich um einen länger zurückliegenden Vorfall in der Zeit, als A. und der Beschuldigte zusammengelebt haben, handelt, ist es nachvollziehbar, dass das genaue Datum nicht mehr exakt zu bestimmen ist. Zeitlich ist der Anklagesachverhalt auf die Samstage im März und April 2018 um ca. 23:00 Uhr und damit auf neun mögliche Daten eingegrenzt.