Danach ging sie in das zum Schlafzimmer gehörende Badezimmer und wusch sich am Lavabo das Gesicht. Der Beschuldigte kam ebenfalls ins Badezimmer und sagte, dass er Analverkehr haben möchte. Als die Zivil- und Strafklägerin dies ablehnte, kam es zu einem verbalen Disput und der Beschuldigte drückte den Oberkörper der Zivil- und Strafklägerin in der Folge nach vorne gegen das Lavabo, während er anal in sie eindrang und sie bis zum Samenerguss penetrierte. Die Zivil- und Strafklägerin erlitt dabei starke Schmerzen im Afterbereich und hatte keine Kraft mehr, sich zu wehren.