Sie bekam fast keine Luft und erlitt Schmerzen. Als die Zivil- und Strafklägerin zu schreien begann, sagte der Beschuldigte zu ihr, sie solle leise sein, da der Sohn D., geb. […], im unteren Stockwerk am Schlafen sei. D. kam in der Folge zur Schlafzimmertüre, rief nach der Zivil- und Strafklägerin und fragte sie, was mit ihr passiere. Der Beschuldigte liess deshalb von der Zivil- und Strafklägerin ab und diese begab sich zur Türe, wo sie D. versicherte, dass nichts passiert sei. Danach ging sie in das zum Schlafzimmer gehörende Badezimmer und wusch sich am Lavabo das Gesicht.