Der Beschuldigte zog die Zivil- und Strafklägerin trotzdem aus, stieg auf sie und spreizte ihre Beine, indem er die Hand auf die Innenseite ihrer Oberschenkel legte und sie auseinanderdrückte. Danach drang er mit seinem Penis vier oder fünf Mal vaginal bei der Zivil- und Strafklägerin ein, obwohl diese versuchte, ihn wegzustossen und ihm mehrfach verbal mitteilte, dass sie dies nicht wolle und er aufhören solle. Da der Beschuldigte die Zivil- und Strafklägerin mit seinem Unterarm, den er ihr quer auf ihren Brustkorb oberhalb der Brust legte, fixierte, gelangte es ihr nicht, ihn wegzustossen. Sie bekam fast keine Luft und erlitt Schmerzen.