Als der Beschuldigte damit begann, der Zivil- und Strafklägerin die untere Bekleidung, eine Unterhose und eine Leggins, auszuziehen, teilte diese ihm mit, dass sie dies nicht wolle und versuchte, ihn mit ihren Beinen am Ausziehen ihrer Kleidung zu hindern. Der Beschuldigte zog die Zivil- und Strafklägerin trotzdem aus, stieg auf sie und spreizte ihre Beine, indem er die Hand auf die Innenseite ihrer Oberschenkel legte und sie auseinanderdrückte.