Diese zog sich daraufhin ins Schlafzimmer zurück. Der Beschuldigte begab sich um ca. 23.00 Uhr ebenfalls ins Schlafzimmer, schloss die Türe von innen ab, zog sich Trainer- und Unterhosen aus und legte sich zur Zivil- und Strafklägerin auf das Bett. Als der Beschuldigte damit begann, der Zivil- und Strafklägerin die untere Bekleidung, eine Unterhose und eine Leggins, auszuziehen, teilte diese ihm mit, dass sie dies nicht wolle und versuchte, ihn mit ihren Beinen am Ausziehen ihrer Kleidung zu hindern.