Im vorgenannten Zeitraum zu einem nicht mehr näher bestimmbaren Zeitpunkt an einem Samstag um ca. 21.00 Uhr hörte der stark angetrunkene Beschuldigte in der Küche der damaligen Familienwohnung an der X-Strasse in Q. Musik und trank mit Wasser verdünnten Schnaps, worauf die Zivil- und Strafklägerin versuchte, ihn vom weiteren Alkoholkonsum abzuhalten. Der Beschuldigte begann deshalb zu fluchen und die Zivil- und Strafklägerin zu beschimpfen. Diese zog sich daraufhin ins Schlafzimmer zurück.