1. Die Berufung des Beschuldigten richtet sich gegen die Schuldsprüche wegen mehrfacher (teilweise versuchter) sexueller Nötigung, mehrfacher Drohung, Nötigung, mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung, versuchter einfacher Körperverletzung sowie mehrfacher Tätlichkeiten. Im Hinblick auf die Verurteilung wegen mehrfacher Vergewaltigung wird mit Berufungserklärung kein Freispruch beantragt. Aufgrund der Tatsache, dass die mehrfache Vergewaltigung auch unter den mit Berufungserklärung beantragten Schuldsprüchen nicht aufgeführt ist und eine bedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen beantragt wird, ist jedoch davon auszugehen, dass es sich dabei um ein Versehen handelt und auch der Schuldspruch