3.4. Die Privatklägerin A. beantragte mit vorgängiger Berufungsantwort vom 15. November 2022 die Abweisung der Berufung. 3.5. Die Berufungsverhandlung mit Einvernahme der Privatklägerin A. als Auskunftsperson, des Zeugen C. und des Beschuldigten fand am 30. Mai 2023 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: