a WG schuldig zu sprechen und dafür zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à Fr. 40.00 zu verurteilen. Weiter beantragte er, auf die Anordnung einer Landesverweisung sei zu verzichten, die Zivilforderungen der Privatklägerin seien abzuweisen und die Verfahrenskosten seien auf die Staatskasse zu nehmen. -4- 3.2. Der Beschuldigte reichte am 3. Oktober 2022 vorgängig zur Berufungsverhandlung eine schriftliche Berufungsbegründung ein. 3.3. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau beantragte mit vorgängiger Berufungsantwort vom 18. Oktober 2022 die Abweisung der Berufung.