3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 4. Juli 2022 beantragte der Beschuldigte, er sei von den Vorwürfen der mehrfachen (teilweise versuchten) sexuellen Nötigung, der mehrfachen Drohung, der Nötigung, des mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung, der versuchten einfachen Körperverletzung, der Beschimpfung sowie der mehrfachen Tätlichkeiten freizusprechen, der Widerhandlung gegen das Waffengesetz gemäss Art. 33 Abs. 1 lit. a WG schuldig zu sprechen und dafür zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à Fr. 40.00 zu verurteilen.