Die der unentgeltlichen Vertreterin der Zivilklägerin, lic. iur. Renate Senn, Rechtsanwältin, Baden ausgerichtete Entschädigung von CHF 13'962.55 (inkl. 7.7 % MwSt von CHF 998.25) kann vom Kanton eingefordert werden, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).