7. Der Beschuldigte hat die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 4'000.00 sowie den Auslagen von CHF 253.40 (inkl. Dolmetscherkosten von CHF 187.40), insgesamt 4'253.40, zu bezahlen. 8. Der Beschuldigte hat die Anklagegebühr von CHF 2'450.00 zu bezahlen. 9. Die Gerichtskasse Lenzburg wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten, lic. iur. Michael Hunziker, Rechtsanwalt, Wohlen, die richterlich auf CHF 15'913.95 (inkl. 7.7 % MwSt von CHF 1'137.75) festgesetzte Entschädigung auszurichten.