1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erhob am 23. September 2021 Anklage gegen den Beschuldigten wegen mehrfacher Vergewaltigung, mehrfacher (teilweise versuchter) sexueller Nötigung, mehrfacher Drohung, Nötigung, mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung, Widerhandlung gegen das Waffengesetz gemäss Art. 33 Abs. 1 lit. a WG, versuchter einfacher Körperverletzung, Beschimpfung sowie mehrfacher Tätlichkeiten. 2. Mit Urteil vom 13. Januar 2022 erkannte das Bezirksgericht Lenzburg: 1. Der Beschuldigte wird freigesprochen vom Vorwurf der Beschimpfung gemäss Art. 177 Abs. 1 StGB.