Dementsprechend sind der Beschuldigten in Gutheissung der Berufung die Kosten des Verfahrens der Verwaltung in der Höhe von insgesamt Fr. 6'010.00 (Fr. 5'530.00 Spruchgebühr und Fr. 480.00 Schreibgebühr) aufzuerlegen. - 12 -