23), die Schulden bleiben jedoch unbelegt. Im Übrigen ist nicht einzusehen, weshalb die Ersatzforderung hinter privaten Schulden für die Verschönerung ihres "Ladens" zurückstehen sollte. Demnach ist von einem monatlichen Einkommen von mindestens Fr. 5'000.00 auszugehen. Unter Berücksichtigung eines Grundbedarfs gemäss Skos-Richtlinien von Fr. 1'006.00 sowie angemessenen Miet- und Krankenkassenkosten könnte die Beschuldigte monatlich rund Fr. 2'000.00 für die Rückzahlung aufwenden. Die Beschuldigte erkundigte sich selber im Untersuchungsverfahren, ob sie eine allfällige Busse in Raten bezahlen könne (vgl. UA act.