Der Beschuldigten sei es demnach möglich, die Ersatzforderung von Fr. 51'168.50 innert angemessener Frist zu begleichen. Selbst wenn eine Reduktion der Ersatzforderung angezeigt wäre, sei der Betrag von Fr. 7'500.00 viel zu tief angesetzt und eventualiter sei die Ersatzforderung auf Fr. 34'650.00 zu reduzieren: Die Beschuldigte habe die Hälfte der gemäss technischer Analyse effektiv im vorgeworfenen Deliktszeitraum erwirtschafteten Fr. 102'337.00 erhalten und somit ein durchschnittliches monatliches Einkommen von rund Fr. 6'822.45 erzielt (Fr. 102'337 : 2 = Fr. 51'168.50 :