Gegen den Strafbescheid erhob die Beschuldigte am 24. September 2020 Einsprache. Darauf wurde sie mit Strafverfügung vom 14. April 2021 in Bestätigung des Strafbescheids vom 26. August 2020 verurteilt und mit einer bedingten Geldstrafe von 28 Tagessätzen à Fr. 120.00, total Fr. 3'360.00, zu einer Busse von Fr. 840.00 sowie zu einer Ersatzforderung gegenüber dem Bund in der Höhe von Fr. 51'168.50 bestraft. Die Beschuldigte reichte am 26. April 2021 bei der ESBK das Begehren um gerichtliche Beurteilung ein. Am 21. Mai 2021 überwies die ESBK die Strafverfügung samt Untersuchungsakten an die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau zuhanden des zuständigen Strafgerichts.