Während sich der Beschuldigte im Vorverfahren und der vorinstanzlichen Hauptverhandlung nicht zu seinen finanziellen Verhältnissen äussern wollte, reichte er anlässlich der Berufungsverhandlung den ihn betreffenden Eheschutzentscheid des Obergerichts Zürich vom 2. September 2022, die Steuererklärung des Jahres 2020 sowie eine Auflistung seiner Verbindlichkeiten per 12. September 2022 ein. Dazu führte er aus, dass sein Einkommen als Immobilienmakler bei der J. allein - 11 -