Damit haben beide Polizisten unabhängig voneinander, schlüssig sowie widerspruchsfrei ausgesagt, dass der Beschuldigte unterwegs auf der Rheintalstrasse den Fahrzeugen von E. und F. über mehrere hundert Meter bis auf maximal zwei Fahrzeuglängen aufgefahren sei. Die Beschreibungen der Vorgänge beider Polizisten weisen einen hohen Detaillierungsgrad auf, zumal sie nebst dem jeweiligen Manöver jeweils auch die ungefähre Position auf der Strecke sowie die geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen angeben konnten.