Es sei sehr knapp gewesen. Sowohl er als auch G. hätten den Vorgang gut beobachten können, weil der Strassenverlauf an dieser Stelle kurvenreich und die Sichtverhältnisse gut gewesen seien. Zudem habe man im Dienstfahrzeug, einem VW T6, eine etwas erhöhte Sitzposition. Nachdem der Beschuldigte zum zweiten Mal zum Überholmanöver angesetzt habe, hätten sie dann gemeinsam entschieden, den Beschuldigten und die bedrängten Fahrzeuge anzuhalten (vgl. Protokoll Berufungsverhandlung S. 3 ff.).