Danach hätten sie den BMW X5 sowie die beiden Fahrzeuge, denen er aufgefahren sei, ungefähr 200 bis 300 Meter vor dem Parkplatz Fisibach angehalten (GA act. 25 f.). Konkret zum Abstand des Beschuldigten zu den vorausfahrenden Fahrzeugen befragt, führte G. aus, dass er diesen beim ersten Auto auf maximal zwei Fahrzeuglängen, beim zweiten dann auf nur eine Fahrzeuglänge schätzen würde (GA act. 26).