Abzustellen ist auf die schlüssigen und im wesentlichen Geschehensablauf übereinstimmenden Aussagen der als Zeugen einvernommenen Polizisten G. und D.. G. sagte anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung aus, sie seien auf Patrouillenfahrt von Bad Zurzach herkommend auf der Rheintalstrasse Richtung Kaiserstuhl unterwegs gewesen, als ihnen in 200 bis 300 Metern Distanz auf Höhe der Tankstelle zu Beginn der 80er-Strecke ein relativ zügig fahrendes Auto aufgefallen sei. Um den Vorgang genauer anzuschauen, hätten sie entschieden, aufzuschliessen.