1. Der Beschuldigte beantragt mit Berufung, er sei vom Vorwurf der mehrfachen groben Verletzung der Verkehrsregeln freizusprechen. Den mit Berufungserklärung gestellten Eventualantrag, er sei lediglich wegen einfacher Verkehrsregelverletzung zu verurteilen, hat er anlässlich der Berufungsverhandlung zurückgezogen (vgl. Plädoyer zur Berufungsverhandlung S. 1). Zur Begründung bringt er im Wesentlichen vor, die Vorinstanz habe den zur Anklage erhobenen Sachverhalt zu Unrecht als erstellt erachtet, indem sie ohne objektive Beweismittel allein auf die Aussagen der Zeugen abgestellt habe (vgl. Berufungserklärung S. 2 ff.; Plädoyer zur Berufungsverhandlung S. 2 ff.).