Gegenstand Grobe Verletzung der Verkehrsregeln durch ungenĂ¼genden Abstand beim Hintereinanderfahren -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Der Sachverhalt des nach Einsprache zur Anklage erhobenen Strafbefehls der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 26. Juli 2021 lautet wie folgt: