2.3. Gegen dieses den Parteien am 27. Mai 2022 im Dispositiv eröffnete Urteil meldete die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg am 30. Mai 2022 Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihr am 10. Juni 2022 zugestellt. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 28. Juni 2022 focht die Staatsanwaltschaft den vorinstanzlich ergangenen Freispruch vom Vorwurf der Verkehrsregelverletzung durch Vornahme einer Verrichtung und mangelnder Aufmerksamkeit an und beantragte, der Beschuldigte sei mit einer Busse von insgesamt Fr. 500.00 zu bestrafen und ihm seien die Verfahrenskosten vollumfänglich aufzuerlegen.