Der Beschuldigte hat fahrlässig, d.h. aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit, eine Richtungsänderung nicht angekündigt. Der Beschuldigte fuhr am Samstag, 27. November 2021 mit dem Personenwagen Mercedes-Benz C 200, Kennzeichen aaa, auf der Autobahn A3, Fahrbahn Zürich. a) Auf der Höhe von Eiken, bei Km 35.200, fuhr er um 20.56 Uhr pflichtwidrig unvorsichtig mit einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 142 km/h, womit er die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h – nach Abzug der Toleranz von 6 % bzw. 9 km/h – um 13 km/h überschritten hat.