1.4. Gegen das ihm am 22. November 2021 zugestellte Urteil meldete der Beschuldigte am 29. November 2021 Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihm am 24. Dezember 2021 zugestellt. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 12. Januar 2022 reichte der Beschuldigte die Berufungserklärung ein und beantragte einen vollumfänglichen Freispruch. 2.2. Mit Eingabe vom 21. Januar 2022 verzichtete die Staatsanwaltschaft darauf, einen Nichteintretensantrag zu stellen oder die Anschlussberufung zu erklären.