4. Die Verfahrenskosten bestehend aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr. 800.00 b) der Anklagegebühr von Fr. 900.00 c) den Kosten der Mitwirkung anderer Behörden von Fr. 90.50 d) den anderen Auslagen Fr. 106.50 Total Fr. 1'897.00 Dem Beschuldigten werden die Gebühr sowie die Kosten gemäss lit. b) – d) im Gesamtbetrag von Fr. 1'897.00 auferlegt. 5. Der Beschuldigte trägt seine Kosten selber."