Anschliessend betrat der Beschuldigte das Doppel-Einfamilienhaus von C., um in dessen Küche zu gelangen. Der Beschuldigte weigerte sich in der Folge trotz mehrfacher Aufforderung durch B., welcher sich zu diesem Zeitpunkt im Haus von C. befand und dessen Onkel er ist, das Haus und somit das Grundstück zu verlassen. Erst nach einigen Minuten und mehrfacher Aufforderung kam der Beschuldigte dieser Aufforderung nach und verliess das Haus. Dem Beschuldigten wurde durch C. und B. bereits im Juli 2019 mündlich mitgeteilt, dass er ihr Grundstück nicht mehr betreten dürfe, was der Beschuldigte zur Kenntnis genommen hatte."