Gegenstand Hausfriedensbruch -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Am 10. Mai 2021 erliess die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm einen Strafbefehl gegen den Beschuldigten. Er wurde wegen Hausfriedensbruchs gemäss Art. 186 StGB zu einer bedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen à Fr. 110.00, Probezeit 2 Jahre, und einer Verbindungsbusse von Fr. 500.00 verurteilt. Dem Beschuldigten wurde folgender Sachverhalt vorgeworfen: