Für das erstinstanzliche Verfahren gilt dasselbe. Angemessen erscheint ausgehend von einem Stundenansatz von Fr. 220.00 ein notwendiger Aufwand für das erstinstanzliche Verfahren (inkl. vorinstanzliche Hauptverhandlung von rund 1 Stunde) von rund 12 Stunden. Hinzu kommen die pauschalisierten (§ 13 AnwT) und praxisgemäss auf 3 % zu veranschlagenden Auslagen sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer, woraus eine gerundet auf Fr. 3'000.00 festzusetzende Entschädigung resultiert.