2. Die Gerichtspräsidentin des Bezirksgerichts Baden sprach den Beschuldigten auf Einsprache hin mit Urteil vom 9. März 2022 gemäss Strafbefehl schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à Fr. 100.00, Probezeit 2 Jahre. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 29. Juni 2022 beantragte der Beschuldigte, er sei vom Vorwurf der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit von Schuld und Strafe freizusprechen. 3.2. Mit Verfügung vom 4. Juli 2022 wurde die Staatsanwaltschaft zur Stellungnahme aufgefordert, ob die «Pikett-Staatsanwältin» B. zum Zeitpunkt der Anordnung der Blut- und Urinprobe die Funktion einer Staatsanwältin innehatte.