und einer Busse von Fr. 550.00, ersatzweise 5 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt. 4.2. Die vorläufige Festnahme von einem Tag (23. November 2019) wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. - 30 - 4.3. Der mit Urteil des Strafgerichts des Kantons Schwyz vom 28. April 2017 für die Geldstrafe von 360 Tagessätzen à Fr. 80.00, d.h. Fr. 28'800.00, gewährte bedingte Vollzug wird gestützt auf Art. 46 Abs. 1 StGB widerrufen. 5. 5.1. Die anteilsmässig auf den Beschuldigten entfallenden obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 4'000.00 werden vollumfänglich dem Beschuldigten auferlegt.