2.5. Für die vom Beschuldigten begangenen Übertretungen (Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Kokainkonsum; Verletzung der Verkehrsregeln durch Verursachen von unnötigem Lärm) ist eine Busse von maximal Fr. 10'000.00, die sowohl dem Verschulden, als auch den persönlichen Verhältnissen des Täters angemessen ist, auszusprechen (Art. 106 Abs. 1 und 3 StGB, teilweise i.V.m. Art. 102 Abs. 1 SVG und Art. 26 BetmG).