Der Beschuldigte wurde am Tattag mehrfach und sogar noch während der laufenden Probezeit wieder rückfällig. Dies, nachdem er mit Urteil des Strafgerichts des Kantons Schwyz vom 28. April 2017 bereits verwarnt worden war. Er hat sich der qualifiziert groben Verletzung der Verkehrsregeln durch Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen und somit eines Verbrechens schuldig gemacht. Nachteilig fällt ins Gewicht, dass er nur acht Monate nach seiner Verurteilung vom 15. Februar 2019 wegen Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte und Betrugs erneut delinquiert hat. Er ist in den letzten Jahren wiederholt straffällig - 24 -