Diese Fristen wurden deutlich überschritten. Die Verletzung des Beschleunigungsgebots erweist sich bei einer Dauer von mehr als sieben Monaten nicht mehr als leicht (Urteil des Bundesgerichts 1B_82/2021 vom 9. September 2021 E. 2). Sie ist im Urteilsdispositiv festzustellen und ihr ist mit einer Strafreduktion von einem Monat Rechnung zu tragen.